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Mittwoch, 8. Februar 2012
Baubeschwerde gegen Seilpark im Dählhölzliwald
luzius,
10:30
Seit vielen Jahren hat sich die GPB-DA mit verschiedenen Einsprachen und Beschwerden gegen die ständige Vergrösserung des Seilparkes, oft mit unbewilligten Einrichtungen, im ohnehin stark genutzten Dählhölzliwald gewehrt.
Ein 2009 eingereichtes Baugesuch der ROPETECH musste deshalb als nicht bewilligungsfähig zurückgezogen werden. Mit der Bewilligung des vorliegenden Baugesuches würde das jahrelange illegale Vorgehen die ROPETECH nachträglich honoriert. Die Seilparkbetreiberin hätte ihr Ziel der kommerziellen Nutzung des Dählhölzliwaldes mit - nach eigenen Angaben - „einem der grössten Seilparks der Schweiz“ erreicht. Das Beschwerdeverfahren ist weit über die Bedeutung des Seilparks hinaus von grundsätzlicher Bedeutung. Die nicht ohne Grund strenge Walgesetzgebung droht immer mehr durch waldfremde Projekte (z. B. Waldstadt) ausgehöhlt zu werden. Eine Gutheissung des Baugesuches wäre ein verhängnisvoller Präjudizentscheid. Weitere waldfremde Baugesuche würden folgen und müssten im Sinne der Gleichbehandlung ebenfalls bewilligt werden. Die Baubeschwerde im Wortlaut (application/pdf, 410 KB) ... Kommentieren |
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